Einladung zur Jahresmitgliederversammlung 2014 des Rugby Club Worms e.V.

am .

Liebe Mitglieder,

hiermit laden wir Euch ganz herzlich zur diesjährigen Jahresmitgliederversammlung unseres Rugby Clubs ein.
Sie findet am

Datum: 04.04.2014
Uhrzeit: 20:00 Uhr
Ort: InJoy
Alzeyer Str. 121
67549 Worms

statt.
Bitte nehmt an dieser Versammlung teil, hier habt Ihr die Gelegenheit euch über die Situation Eures Vereins zu unterrichten und über dessen Zukunft mit zu bestimmen.

Mit ovalen Grüßen, im Namen des gesamten RCW-Vorstandes,

Rugby Club Worms e.V.
Federico Guichet
Erster Vorsitzender

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden, Bestimmung von Versammlungsleiter und Protokollant
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Bericht des Jugendwartes
  5. Bericht des Schriftführers
  6. Bericht des Pressewartes (komm.)
  7. Bericht des Öffentlichkeitsreferenten
  8. Bericht des Sportwartes (komm.)
  9. Bericht der Frauenwartin
  10. Bericht des Materialwartes
  11. Bericht des Kassenwartes
  12. Bericht des ersten Vorsitzenden und seines Stellvertreters
  13. Bericht der Kassenprüfer
  14. Antrag auf Entlastung des Vorstandes
  15. Antrag auf Entlassung des Vorstandes
  16. Beratung und Beschlussfassung vorliegender Anträge

    Anpassung der Satzung

    § 01 Name, Sitz und Zweck
    1. Der am 30. Oktober 1999 in Worms gegründete Verein führt den Namen Rugby Club Worms e.V.
    Er ist Mitglied der zuständigen Fachverbände und strebt dies auch beim Landessportbund Rheinland Pfalz an. Der Verein hat seinen Sitz in Worms. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Worms eingetragen.
    2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereines ist die Förderung des Sportes und der sportlichen Jugendarbeit.
    Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. Dazu gehören auch der Bau und die Unterhaltung von Sportanlagen und die Teilnahme an Kultur- und Werbeveranstaltungen zur Förderung des Vereinszwecks.
    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  17. Vorstandsneuwahlen
    1. Wahl des Vorsitzenden
    2. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden
    3. Wahl des Kassenwarts
    4. Wahl des Pressewarts
    5. Wahl des Öffentlichkeitsreferenten
    6. Wahl des Materialwarts
    7. Wahl des Jugendwartes
    8. Wahl des Frauenwartes
    9. Wahl des Schriftführers
    10. Wahl des Ältestenrates
    11. Wahl des Sportwartes
    12. Wahl der Kassenprüfer
  18. Allgemeines
  19. Schlusswort des Versammlungsleiters und des Vorsitzenden

Ergänzende Anträge oder Anregungen bitten wir fristgerecht, bis 28.03.2014 beim Vorstand (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) einzureichen.